Buchhaltung Braunschweig

Professionelle Buchhaltung für Braunschweig und Umgebung

Buchhaltung für bilanzierende Unternehmen in Braunschweig.

Die Barthel und Ehler Steuerberatunggesellschaft konzentriert sich auf die sachgerechte Durchführung der Buchhaltung für Braunschweig.

Unsere Buchhaltungsdienstleistungen richten sich dabei an bilanzierende Unternehmen verschiedener Rechtsformen, Einnahmen-Überschussrechner, Gewerbetreibende, Freiberufler sowie Personen mit komplexen Einkünften aus Vermietungen an.

Die Buchführung und das Rechnungswesen nehmen eine wesentliche Position in der Dokumentation, Planung und Kontrolle eines Unternehmens ein.

Durch das präzise Führen von Geschäftsbüchern anhand von Belegen wird sichergestellt, dass sämtliche Wertveränderungen im Unternehmen vollständig erfasst werden.

Unsere Leistungen umfassen dabei sämtliche Bereiche der Finanz- und Lohnbuchhaltung in Braunschweig.

Richtig bilanzieren

Gewinn und Verlust feststellen mit der Buchhaltung für Braunschweig.

Die Finanzbuchhaltung Braunschweig verfolgt das Ziel, das Gesamtergebnis eines Unternehmens zu ermitteln, um die Vermögenslage und Veränderungen der Bestände festzuhalten.

Sie ermöglicht die präzise Bestimmung von erzieltem Gewinn oder Verlust während eines Abrechnungszeitraums. Diese Informationen sind nicht nur für das Unternehmen selbst von Bedeutung, sondern auch für Anteilseigner und Gläubiger.

Die Erstellung einer Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) sowie einer Bilanz ermöglicht eine umfassende Beurteilung der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens.

Das B&E Leistungsspektrum deckt sämtliche Anliegen der Finanzbuchhaltung für Braunschweig ab.

Die Finanzbuchhaltung fungiert als Register für laufende Geschäftsaktivitäten, indem sie über die Bilanz die Vermögenslage und über die Erfolgsrechnung den Gewinn oder Verlust generiert.

Einige Unternehmen setzen zusätzlich eine Geldflussrechnung ein, um die Liquiditätssteuerung und Finanzplanung zu optimieren.

Dokumentation der Geschäftsvorfälle

Bestandsaufnahme zur Erstellung der Bilanz

Ermittlung der Bestandsveränderungen

Ermittlung des Erfolgs (GuV)

Grundlage für die Besteuerung

Optional für Sie

Kostenüberwachung durch Lohnbuchhaltung für Braunschweig.

Die Lohnbuchhaltung für Braunschweig stellt einen zentralen Bestandteil der Personalverwaltung dar und erfordert eine präzise und zuverlässige Abwicklung, um die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und die Zufriedenheit Ihrer Mitarbeiter sicherzustellen.

Unsere professionelle Unterstützung bei der Lohnbuchhaltung bietet Ihnen die Möglichkeit, die zeitaufwändigen Aufgaben rund um die Entgeltabrechnung abzugeben.

Das Ziel der Buchhaltung Braunschweig ist es, Ihnen eine effiziente und fehlerfreie Lohnabrechnung zu gewährleisten, die sämtliche steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Aspekte berücksichtigt.

Unser Leistungsspektrum deckt sämtliche Punkte der Lohnbuchhaltung für Braunschweig ab.

Das betriebliche Rechnungswesen, auch als Kostenrechnung bekannt, konzentriert sich auf die interne Abrechnung eines Unternehmens und erfasst die Kosten und Erlöse einzelner Produkte und Dienstleistungen.

Obwohl keine gesetzliche Pflicht besteht, ist die Lohnbuchhaltung entscheidend für Kalkulationen sowie Kosten- und Erfolgskontrolle.

Zusätzlich berücksichtigt sie neben Fremdkapitalzinsen auch Eigenkapitalzinsen.

Überwachung der:

Lohn- & Gehaltsabrechnungen

Baulohn

Saisonarbeiter

Entgeltfortzahlungsanträge

Kurzarbeitergeld

Betreuung bei sozialversicherungsrechtlicher Prüfung

Wichtig für Sie

Die Erstellung vom Jahresabschluss.

Als erfahrener Partner für die Buchhaltung in Braunschweig wissen wir, dass die Erstellung des Jahresabschlusses ist von zentraler Bedeutung für die betriebswirtschaftliche Steuerung und bietet Ihnen einen umfassenden Überblick über die finanzielle Situation Ihres Unternehmens.

Der Jahresabschluss muss die wirtschaftliche Lage Ihres Unternehmens transparent darstellen, wobei auch branchenspezifische Besonderheiten und individuelle unternehmerische Gegebenheiten berücksichtigt werden müssen.

Das gehört zum Jahresabschluss

Unternehmen, die zur Erstellung eines Jahresabschlusses verpflichtet sind, umfassen:

Personengesellschaften wie die Kommanditgesellschaft (KG), Offene Handelsgesellschaft (OHG) oder Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR).

Kapitalgesellschaften wie Aktiengesellschaften (AG), Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) oder Unternehmensgesellschaften – sowohl mit als auch ohne den Zusatz „& Co. KG“.

Ob Einzelkaufleute einen Jahresabschluss vorlegen müssen, ist von ihrer individuellen Situation abhängig.

Freiberufler:innen und Inhaber:innen von Kleingewerben müssen ebenfalls einen Jahresabschluss erstellen, unterliegen jedoch nicht allen Vorgaben des Handelsgesetzbuchs (HGB).

Stattdessen führen sie eine vereinfachte Buchführung und legen eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung vor, die lückenlos die Einnahmen und Ausgaben dokumentiert.

Inhalt und Umfang vom Jahresabschluss

Die B&E Buchhaltung für Braunschweig fasst beim Jahresabschluss die Finanzberichterstattung eines Unternehmens über sein Betriebsvermögen, seine Verbindlichkeiten sowie Einnahmen und Ausgaben des vergangenen Geschäftsjahres zusammen.

Die Struktur des Jahresabschlusses variiert dabei je nach Unternehmensgröße und Rechtsform, umfasst jedoch typischerweise:

Bilanz: Zeigt Vermögenswerte, Schulden und Eigenkapital zum Bilanzstichtag.

Gewinn- und Verlustrechnung: Einnahmen und Ausgaben zur Gewinn- oder Verlustermittlung im Geschäftsjahr.

Kapitalflussrechnung: Zeigt Liquiditätsveränderungen im Geschäftsjahr.

Lagebericht: Gibt Einblicke in Geschäftsentwicklung, Finanzlage und Zukunftsperspektiven.

Anhang: Detailinformationen zu Bilanz- und Gewinn- und Verlustrechnungsposten.

Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers: Wenn ein unabhängiger Wirtschaftsprüfer den Abschluss prüft, enthält er diesen Vermerk.

Das könnte auch Sie interessieren

Häufig gestellte Fragen.

steuerbüro braunschweig
buchhaltung braunschweig

Kontakt zu uns

Unverbindlich anfragen.

Erleben Sie eine persönliche Beratung auf Augenhöhe!

Nutzen Sie einfach das beigefügte Kontaktformular, um unkompliziert einen unverbindlichen Beratungstermin zu vereinbaren.

Alternativ können Sie sich auch über den Button „Online Termin sichern“ bequem Ihren passenden Wunschtermin aussuchen!

Kontaktformular

Mit dem Klick auf „Senden“ erklären Sie sich mit den Datenschutzbestimmungen der Barthel & Ehler Steuerberatungsgesellschaft PartGmbB einverstanden. Weitere Infos zum Umgang mit Ihren Daten durch die Barthel & Ehler Steuerberatungsgesellschaft PartGmbB finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.