Steuererklärung

Die Steuererklärung für Gewerbetreibende & Privathaushalte

Vorwort

Steuererklärungen für sämtliche Einsatzzwecke.

Der Steuerpflichtige reicht mit seiner Steuererklärung alle erforderlichen Informationen an die zuständige Finanzbehörde weiter, um die Grundlage für die Berechnung der Steuern und die Feststellung der individuellen Steuerlast zu schaffen.

Generell sind Unternehmen, Freiberufler, Gewerbetreibende und Selbstständige dazu verpflichtet, Steuererklärungen einzureichen.

Unsere Steuerfachangestelle:innen stehen Ihnen bei sämtlichen betrieblichen und privaten Steuererklärungen zur Seite.

Das beinhaltet regelmäßige Ertrags– und Umsatzsteuererklärungen, wie auch die Feststellung der Erbschafts- oder Schenkungssteuererklärung.

Für Privathaushalte

Private Steuererklärung einfach & bequem.

Steuererklärungen stellen für viele Arbeitnehmer eine mühsame und zeitaufwendige Aufgabe dar.

Damit Sie mehr Zeit haben für das, was wirklich zählt – Ihre Familie, Ihre Hobbys und Ihre Arbeit – und gleichzeitig alle Steuervorteile optimal nutzen können, kümmern wir uns um Ihre jährlichen Steuererklärungen und stehen Ihnen auch darüber hinaus zur Seite.

Unser Leistungsspektrum deckt sämtliche privaten Steueranliegen umfassend ab.

Unsere Service- und Beratungsleistungen für private Steuererklärungen zielen darauf ab, Ihre aktuelle Steuerlast im Einklang mit geltenden Gesetzen zu optimieren.

Dabei betrachten wir nicht nur kurzfristige Maßnahmen, sondern planen auch für Ihre langfristige Einkommens- und Steuersituation in den kommenden Jahren und Jahrzehnten.

Durch das Verständnis Ihrer Zahlen und die klare Aufstellung Ihrer Potenziale können Sie fundierte Entscheidungen für die Zukunft treffen.

Erstellung der Einkommensteuererklärung für Steuerpflichtige

Beratung zur Erstellung der Schenkungssteuererklärung in Zusammenarbeit mit qualifizierten Notaren und Rechtsanwälten (auch für Ehegatten)

Für Unternehmer:innen

Betriebliche Steuererklärung im vollem Umfang.

Für Unternehmen sind betriebliche Steuererklärungen unverzichtbar.

Zu den zentralen Erklärungen zählen die Körperschaftsteuererklärung (KSt-Erklärung), die Gewerbesteuererklärung (GewStE), die Umsatzsteuererklärung (UStE), die Lohnsteueranmeldungen, sowie die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR).

Unser Leistungsspektrum deckt sämtliche betriebliche Steueranliegen vollständig ab.

Wir kümmern uns um den elektronischen Versand Ihrer Erklärungen und E-Bilanzen an das Finanzamt, sowie die Offenlegung (bzw. Hinterlegung) Ihrer Bilanzen beim Bundesanzeiger.

Falls Ihr Unternehmen international agiert, unterstützen wir Sie bei der Vermeidung von Doppelbesteuerung und in komplexen umsatzsteuerlichen Angelegenheiten.

Außerdem stehen wir Ihrem Unternehmen auch während einer Betriebsprüfung zur Seite und setzen uns dafür ein, Ihre Rechte zu wahren.

Gewer­be­steu­er­erklä­rung

Umsatz­steu­er­erklä­rung

Umsatzsteuervoranmeldungen

Körperschaftsteuererklärung

Erklärung der gesonderten und einheitlichen Gewinnfeststellung

Anmeldungen des Steuerabzugs für beschränkt Steuerpflichtige nach § 50a EStG

steuerberatung

Kontakt zu uns

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Alternativ können Sie sich über den Button Online Termin sichern direkt einen Wunschtermin aussuchen!

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