Buchhaltung für Unternehmen

Buchhaltung vom Steuerberater aus der Region

Vorwort

Buchhaltung für bilanzierende Unternehmen.

Das Rechnungswesen und die Buchhaltung spielen eine zentrale Rolle bei der Dokumentation, Planung und Kontrolle eines Unternehmens.

Durch das systematische Führen von Geschäftsbüchern anhand von Belegen wird sichergestellt, dass sämtliche Wertveränderungen im Unternehmen lückenlos erfasst werden.

Der Buchhaltungsservice von B&E richtet sich an bilanzierende Unternehmen verschiedener Rechtsformen, Einnahmen-Überschussrechner, Gewerbetreibende, Freiberufler, sowie an Personen mit komplexen Einkünften aus Vermietungen.

Unser Leistungsspektrum deckt dabei sämtliche Bereiche der Finanz- und Lohnbuchhaltung ab.

Richtig bilanzieren

Gewinn und Verlust feststellen mit der Finanzbuchhaltung.

Das Ziel der Finanzbuchhaltung ist es, das Gesamtergebnis eines Unternehmens zu ermitteln, um die Vermögenslage und die Veränderungen der Bestände festzuhalten.

Sie ermöglicht die genaue Bestimmung des erzielten Gewinns oder Verlusts während eines Abrechnungszeitraums. Diese Informationen sind nicht nur für das Unternehmen selbst von Bedeutung, sondern auch für Anteilseigner und Gläubiger.

Durch die Erstellung einer Gewinn- und Verlustrechnung (GuV), sowie einer Bilanz lässt sich beurteilen, wie es um die wirtschaftliche Lage des Unternehmens bestellt ist.

Unser Leistungsspektrum deckt sämtliche Anliegen der Finanzbuchhaltung ab.

Die Finanzbuchhaltung dienst als Register für laufende Geschäftsaktivitäten.

Sie generiert über die Bilanz die Vermögenslage und über die Erfolgsrechnung den Gewinn oder Verlust.

Manche Unternehmen führen zudem eine Geldflussrechnung zur Liquiditätssteuerung und Finanzplanung.

Bestandsaufnahme zur Erstellung der Bilanz

Ermittlung der Bestandsveränderungen

Die Ermittlung des Erfolgs (GuV)

Dokumentation der Geschäftsvorfälle

Grundlage für die Besteuerung

Optional für Sie

Kostenüberwachung durch Lohnbuchhaltung.

Die Lohnbuchhaltung ist ein zentraler Bestandteil der Personalverwaltung und erfordert eine präzise und zuverlässige Abwicklung, um die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und die Zufriedenheit Ihrer Mitarbeiter sicherzustellen.

Wir bieten  Ihnen professionelle Unterstützung bei der Lohnbuchhaltung an, um Ihnen die zeitaufwändigen Aufgaben rund um die Entgeltabrechnung abzunehmen.

Unser Ziel ist es, Ihnen eine effiziente und fehlerfreie Lohnabrechnung zu gewährleisten, die sämtliche steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Aspekte berücksichtigt.

Unser Leistungsspektrum deckt sämtliche Aspekte der Lohnbuchhaltung ab.

Das betriebliche Rechnungswesen, auch bekannt als Kostenrechnung, fokussiert auf die interne Abrechnung eines Unternehmens und erfasst Kosten und Erlöse einzelner Produkte und Dienstleistungen.

Obwohl keine gesetzliche Pflicht besteht, ist die Lohnbuchhaltung entscheidend für Kalkulationen, sowie Kosten- und Erfolgskontrolle.

Außerdem berücksichtigt neben Fremdkapitalzinsen auch Eigenkapitalzinsen.

Überwachung der:

Lohn- & Gehaltsabrechnungen

Entgeltfortzahlungsanträge

Baulohn

Saisonarbeiter

Betreuung bei sozialversicherungsrechtlicher Prüfung

Kurzarbeitergeld

Wichtig für Sie

Erstellung vom Jahresabschluss.

Die Erstellung des Jahresabschlusses ist ein zentraler Bestandteil der betriebswirtschaftlichen Steuerung und gibt Ihnen einen umfassenden Überblick über die finanzielle Situation Ihres Unternehmens.

Ein Jahresabschluss muss die wirtschaftliche Lage Ihres Unternehmens transparent darstellen.

Dabei sind auch branchenspezifische Besonderheiten und individuelle unternehmerische Gegebenheiten zu berücksichtigen.

Das sollten Sie zum Jahresabschluss wissen

Zum Kreis der Unternehmen, die einen Jahresabschluss erstellen müssen, gehören:

Personengesellschaften wie die Kommanditgesellschaft (KG), Offene Handelsgesellschaft (OHG) oder Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR).

Kapitalgesellschaften wie Aktiengesellschaften (AG), Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) oder Unternehmensgesellschaften – sowohl mit als auch ohne den Zusatz „& Co. KG“.

Ob Einzelkaufleute einen Jahresabschluss vorlegen müssen, hängt von ihrer individuellen Situation ab.

Freiberufler:innen und Inhaber:innen von Kleingewerben müssen zwar ebenfalls einen Jahresabschluss erstellen, jedoch sind sie nicht an alle Vorgaben des Handelsgesetzbuchs (HGB) gebunden.

Stattdessen führen sie eine vereinfachte Buchführung und legen eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung vor, die lückenlos die Einnahmen und Ausgaben dokumentiert.

Inhalt und Umfang vom Jahresabschluss

Der Jahresabschluss fasst die Finanzberichterstattung eines Unternehmens über sein Betriebsvermögen, seine Verbindlichkeiten sowie Einnahmen und Ausgaben des vergangenen Geschäftsjahres zusammen.

Dabei variiert der Jahresabschluss je nach Unternehmensgröße und Rechtsform und umfasst typischerweise:

Bilanz: Zeigt Vermögenswerte, Schulden und Eigenkapital zum Bilanzstichtag.

➤  Gewinn- und Verlustrechnung: Einnahmen und Ausgaben zur Gewinn- oder Verlustermittlung im Geschäftsjahr.

Anhang: Detailinformationen zu Bilanz- und Gewinn- und Verlustrechnungsposten.

Lagebericht: Gibt Einblicke in Geschäftsentwicklung, Finanzlage und Zukunftsperspektiven.

Kapitalflussrechnung: Zeigt Liquiditätsveränderungen im Geschäftsjahr.

Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers: Wenn ein unabhängiger Wirtschaftsprüfer den Abschluss prüft, enthält er diesen Vermerk.

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